Ausbildung zum Fährtenhund

Die hervorragende Veranlagung von Hunden zum Verfolgen einer Fährte sind angeboren und können daher auch mit einem jungen Hund bereits - im Rahmen seiner körperlichen und psychischen Belastbarkeit - trainiert werden. Ein Fährtenhund soll eine Fährte (Fußspur), die vom Hundeführer selbst oder von einer dritten Person gelegt wurde, verfolgen, die auf dieser Fährte ausgelegten Gegenstände verweisen, also dem Hundeführer anzeigen, und die als Verleitung gelegte Fährte einer zweiten Person, die die "richtige" Fährte kreuzt, ignorieren.

 Das Mindestalter für eine Fährtenhundprüfung (FH) beträgt 18 Monate. Voraussetzung zur Teilnahme an einer FH - Prüfung ist die absolvierte Begleithundeprüfung.

Fährtenarbeit kann so gut wie jeder Hund lernen. Es ist jedoch ein langer Weg mit vielen Übungseinheiten nötig, um die Fährtenhundeprüfungen 1 oder 2 zu bestehen. Erwarten Sie keine schnellen Erfolge. Man muss ja auch keine Prüfungen machen!

 

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